Energetisch sanieren – WAS KOSTET DAS?

Ab 24.01.2020 neue Förderbedingungen
Energieeffizient Sanieren Kredit 151/152
Programm 151/152  / 0,75%* + Tilgungszuschuss bis 48.000 €/ WE 
+ Baubegleitung 431 durch Effizienzberater bis 4.000 € Zuschuss
(weitere Informationen www.kfw.de/151)
Energieeffizient Sanieren Zuschuss 430
oder Programm 430 bis zu 48.000 € Zuschuss + Baubegleitung 431 durch Effizienzberater bis 4.000 € Zuschuss
(weitere Informationen www.kfw.de/430)
Neubau oder Kauf Kredit 153
Programm 153  / ab 0,75%* + Tilgungszuschuss bis zu 30.000€/WE + Baubegleitung 431 durch Effizienzberater bis 4.000 € Zuschuss
(weitere Informationen www.kfw.de/153)
Brennstoffzelle 433
Programm 433  / 40%* - mindestens 5.700 € bis zu 28.000 €/St
(weitere Informationen www.kfw.de/433)
Baubegleitung 431 
Programm 431 Zuschuss für Baubegleitung durch Effizienzberater mit 50 % Zuschuss, maximal 4.000 € für die Fachplanung, Beratung sowie Kontrolle und Nachweisführung
(weitere Informationen www.kfw.de/431)
KfW-Energieeffizienzprogramm - Bauen und Sanieren 276
Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Contractinggeber oder freiberuflich Tätig und möchten in ihre Gewerbeimmobilie investieren? Dann ist dieses Programm mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 17,5% (max. 175€/m2) für sie vielleicht interessant. Die Heizungsanlage kann dabei trotzdem mit dem BAFA-Programm gefördert werden.
(weitere Informationen www.kfw.de/276)
IKK - Energieeffizient Bauen und Sanieren Kredit 217/218
Investieren sie in energiesparende Nichtwohngebäude als kommunale Gebietskörperschaften oder deren unselbständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände oder kommunale Zweckverbände. Bei Neubau erhalten sie neben einem zinsgünstigen Kredit einen Tilgungszuschuss bis 5% (max. 50€/m2) oder in der Sanierung bis zu 27,5% (max. 175€/m2)
(weitere Informationen www.kfw.de/217)
* Stand Januar 2020

Jährlich stellt die Bundesregierung Fördermittel in Milliardenhöhe für die energetische Sanierung zur Verfügung. Doch die Suche nach der passenden Förderung kann angesichts der Vielzahl an bundesweiten und regionalen Förderprogrammen schnell unübersichtlich werden. 


Eine Übersicht zu Fördermitteln:

Neubau

Sanierung

BAFA - Heizen mit erneuerbaren Energien

Hier unterstütze ich Sie als unabhängiger Energieberater mit einer fundierten Beratung zu Finanzierung und Förderung.


BAFA „Heizen mit erneuerbaren Energien 2020“
für Wohn- und Nichtwohngebäude / Privatpersonen, Kommunen, Vereine und Unternehmen
Sie möchten ihre Heizung erneuern und eventuell auch die alte Ölheizung gegen eine neue Heizungsanlage mit erneuerbaren Energieanteil und anderem Energieträger ersetzen.
Dann können sie ab 20% bis zu 45% Zuschuss für ihr neues Heizungssystem erhalten.
Bei der KfW ist dafür das Heizungspaket aus dem Förderung gestrichen worden!
Dazu muss ihre neue Heizung ab dem 01.01.2020 mindestens "renewable ready" sein, also eine Regelung haben, welche z.B. eine Solaranlage mit steuern kann und einen Pufferspeicher haben. Zudem müssen sie innerhalb der folgenden 2 Jahre auch dieses System nachrüsten. 
(weitere Informationen www.bafa.de)
BAFA „Energieberatung Wohngebäude“
Seit dem 01.02.2020 wurde das Förderprogramm erhöht.
Sie möchten eine energetische Sanierung an ihrem Wohnhaus angehen, wissen aber noch was alles möglich ist, was es bringt, kostet und wie es gefördert werden könnte.
Dafür steht die "Vor Ort Beratung" ohne Zwang einer energetischen Sanierung.
Die Beratung ist für Ein- und Mehrfamilienhäuser mit 80% Zuschuss (max. 1300 EFH / 1.700 MFH ab 3WE) für Erstberatung und Variantenvergleich mit Sanierungsfahrplan, Förderberatung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
(weitere Informationen www.bafa.de)
BAFA "Heizungsoptimierung"

Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich. Der Zuschuss beträgt 30%.

(weitere Informationen www.bafa.de)

Wie läuft eine Förderung ab?


Grundsätzlich sollte heute der Energieberater bereits im Planungsprozess mit eingebunden werden. Ich erlebe ständig, das Bauherren mal eben schnell einen Antrag auf Förderung benötigen, da kurzfristig angefangen werden soll.

Die KfW und das BAFA schreiben aber vor, das die Förderung vor Beginn der Massnahme, also vor Auftragserteilung oder dem ersten Spatenstich erfolgen soll. In vielen der benannten Fälle, gerade bei Einzelmassnahmen reicht jedoch die Dämmstärke oder der U-Wert der Bauteile nicht für eine Förderung und dann sind Mehrkosten, die eigentlich durch die Förderung abgedeckt werden könnten plötzlich nicht mehr verhandelbar.

Aber nun zur Umsetzung.

Sanierungskonzept

Der Energieberater erarbeitet mit dem Bauherren ein Sanierungskonzept nach den Vorstellungen des Bauherren. Ideal ist natürlich die Erreichung eines Effizienzhauses, da dann alle Massnahmen aufeinander abgestimmt ablaufen.

Werden lediglich nur Bauteile ausgetauscht oder Verbessert, dann ist z.B. beim Fenstertausch nachzuweisen, das die Außenwand einen kleineren U-Wert hat als das neue Fenster mit einem Mindest U-Wert von 0,90 W/m2K.

KfW-Antrag / BzA

Ist alles geklärt, wird online bei der KfW der Bericht zum Antrag (BzA) erstellt. Hier werden alle Massnahmen angekreuzt, welche umgesetzt werden sollen und es wird eine Bausumme festgesetzt. Bitte beachten sie, das die KfW alle Massnahmen mit fördert, welche im Zuge der Mssnahme erforderlich sind. Z.B. wenn sie die Fenster tauschen sind auch die Anputzarbeiten vom Maurer und der Maler förderfähig. Sollten sie z.B. die Malerarbeiten selber durchführen, sind die Materialkosten ebenfalls förderfähig.

Ein Studium der Merkblätter in den jeweiligen Programmen, wird für sie sehr hilfreich sein.

Sie als Antragsteller geben den BzA an Ihre Hausbank bei den Kreditprogrammen oder schalten die Förderung im Zuschussportal der KfW frei, wenn es sich um ein Zuschussprogramm (430, 43 oder 433) handelt.

Umsetzung der Massnahme

Jetzt wird gearbeitet.

Der Energieberater prüft während der Umsetzung die Einhaltung des Sanierung- oder Neubaukonzeptes. Gleichzeitig steht er für Fragen und erforderliche Berechnungen zur Verfügung. Werden Eigenleistungen erbracht, ist der Energieberater verpflichtet den fachlich richtigen Einbau zu bestätigen. Die Baubegleitung und Fachplanung des Energieberaters, wird ebenfalls über das Programm 431 mit 50%, maximal 4000 € gefördert.

Abrechnung der Massnahme / BnD

Nun ist es vollbracht, die energetische Massnahme kann abgerechnet werden. Ihr Energieberater prüft abschließend die Fertigstellung und die Einregulierung des hydraulischen Abgleich, welcher in jedem Förderprogramm gefordert wird. Zudem werden alle erforderlichen Unterlagen wie Fachunternehmererklärung, und Berechnungsunterlagen, sowie Rechnungen zusammengetragen.

Ist alles beisammen, wird der Bericht nach Durchführung (BnD) erstellt. Im Zuschussprogramm 430 gibt der Energieberater die Höhe der einzureichenden Rechnungen frei. Alle Unterlagen werden danach dem Bauherren übergeben, welcher diese aufbewahren muss.

Bei den Rechnungen ist darauf zu achten, das keine Pauschalen abgerechnet werden und die verwendeten Baustoffe mit der Dicke und z.B. Wärmeleitgruppe (WLG oder WLS) aufgeführt werden.

Bei den Kreditprogrammen geben sie die Rechnungen und den BnD an Ihre Hausbank. Im Zuschussprogramm gehen sie wieder in das Internet und beantragen die Auszahlung der Förderung.

herzlichen Glückwunsch!

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