Jährlich stellt die Bundesregierung Fördermittel in Milliardenhöhe für die energetische Sanierung zur Verfügung. Doch die Suche nach der passenden Förderung kann angesichts der Vielzahl an bundesweiten und regionalen Förderprogrammen schnell unübersichtlich werden.
Eine Übersicht zu Fördermitteln:
Neubau
Sanierung
BAFA - Heizen mit erneuerbaren Energien
Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich. Der Zuschuss beträgt 30%.
Grundsätzlich sollte heute der Energieberater bereits im Planungsprozess mit eingebunden werden. Ich erlebe ständig, das Bauherren mal eben schnell einen Antrag auf Förderung benötigen, da kurzfristig angefangen werden soll.
Die KfW und das BAFA schreiben aber vor, das die Förderung vor Beginn der Massnahme, also vor Auftragserteilung oder dem ersten Spatenstich erfolgen soll. In vielen der benannten Fälle, gerade bei Einzelmassnahmen reicht jedoch die Dämmstärke oder der U-Wert der Bauteile nicht für eine Förderung und dann sind Mehrkosten, die eigentlich durch die Förderung abgedeckt werden könnten plötzlich nicht mehr verhandelbar.
Aber nun zur Umsetzung.
Der Energieberater erarbeitet mit dem Bauherren ein Sanierungskonzept nach den Vorstellungen des Bauherren. Ideal ist natürlich die Erreichung eines Effizienzhauses, da dann alle Massnahmen aufeinander abgestimmt ablaufen.
Werden lediglich nur Bauteile ausgetauscht oder Verbessert, dann ist z.B. beim Fenstertausch nachzuweisen, das die Außenwand einen kleineren U-Wert hat als das neue Fenster mit einem Mindest U-Wert von 0,90 W/m2K.
Ist alles geklärt, wird online bei der KfW der Bericht zum Antrag (BzA) erstellt. Hier werden alle Massnahmen angekreuzt, welche umgesetzt werden sollen und es wird eine Bausumme festgesetzt. Bitte beachten sie, das die KfW alle Massnahmen mit fördert, welche im Zuge der Mssnahme erforderlich sind. Z.B. wenn sie die Fenster tauschen sind auch die Anputzarbeiten vom Maurer und der Maler förderfähig. Sollten sie z.B. die Malerarbeiten selber durchführen, sind die Materialkosten ebenfalls förderfähig.
Ein Studium der Merkblätter in den jeweiligen Programmen, wird für sie sehr hilfreich sein.
Sie als Antragsteller geben den BzA an Ihre Hausbank bei den Kreditprogrammen oder schalten die Förderung im Zuschussportal der KfW frei, wenn es sich um ein Zuschussprogramm (430, 43 oder 433) handelt.
Jetzt wird gearbeitet.
Der Energieberater prüft während der Umsetzung die Einhaltung des Sanierung- oder Neubaukonzeptes. Gleichzeitig steht er für Fragen und erforderliche Berechnungen zur Verfügung. Werden Eigenleistungen erbracht, ist der Energieberater verpflichtet den fachlich richtigen Einbau zu bestätigen. Die Baubegleitung und Fachplanung des Energieberaters, wird ebenfalls über das Programm 431 mit 50%, maximal 4000 € gefördert.
Nun ist es vollbracht, die energetische Massnahme kann abgerechnet werden. Ihr Energieberater prüft abschließend die Fertigstellung und die Einregulierung des hydraulischen Abgleich, welcher in jedem Förderprogramm gefordert wird. Zudem werden alle erforderlichen Unterlagen wie Fachunternehmererklärung, und Berechnungsunterlagen, sowie Rechnungen zusammengetragen.
Ist alles beisammen, wird der Bericht nach Durchführung (BnD) erstellt. Im Zuschussprogramm 430 gibt der Energieberater die Höhe der einzureichenden Rechnungen frei. Alle Unterlagen werden danach dem Bauherren übergeben, welcher diese aufbewahren muss.
Bei den Rechnungen ist darauf zu achten, das keine Pauschalen abgerechnet werden und die verwendeten Baustoffe mit der Dicke und z.B. Wärmeleitgruppe (WLG oder WLS) aufgeführt werden.
Bei den Kreditprogrammen geben sie die Rechnungen und den BnD an Ihre Hausbank. Im Zuschussprogramm gehen sie wieder in das Internet und beantragen die Auszahlung der Förderung.